Kitas in St. Johannes der Täufer öffnen wieder ihre Türen

Mesum/Elte/Hauenhorst Zuerst die gute Nachricht, die viele Eltern mit kleinen Kindern aufatmen und sich freuen lässt: Die vier Kitas der Pfarrgemeinde St. Johannes der Täufer, St. Marien und St. Josef in Mesum, St. Ludgerus in Elte und St. Mariä Heimsuchung in Hauenhorst, öffnen am Montag, 8. Juni, wieder ihre Türen und stehen damit bereit zur Betreuung ihrer Kinder. Das ist eine weitere Lockerung der Corona-Auflagen. Aber es ist eine Öffnung in einem „eingeschränkten Umfang“ mit vielen Auflagen und Bedingungen, muss Kita-Verbundleiter Christian Evers im gleichen Atemzuge anfügen.

Die Entscheidungen dazu hat das Familienministerium NRW getroffen. Gleichzeitig entfällt ab dann die bevorzugte Behandlung einzelner Personengruppen, so dass alle Eltern gleichgestellt behandelt werden. Im Vorlauf zu diesem Termin mussten Verbund- und Kita-Leitungen umfangreiche Vorarbeiten leisten. Nach Maßgabe und unter strenger Beachtung des „Rahmen-Hygieneplanes für die Kinder- und Jugendeinrichtungen“ und einer 30seitigen „Handreichung für die Kindertagesbetreuung in einem eingeschränkten Regelbetrieb“ musste für jede Kita ein individueller Hygieneplan danach erstellt werden. Der ließ „nach eigenem Ermessen durch die zuständige beauftragte Person eigene Maßnahmen“ zu, verursachte dadurch aber zugleich eine Menge Mehrarbeit, wie Christian Evers feststellen musste.

Denn schließlich mussten alle Anforderungen erfüllt werden, um allen 320 Kindern einen solchen eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen. Erschwerend kam hinzu, dass „wir zudem noch personelle Ausfälle und Engpässe aus den unterschiedlichsten Gründen zu beklagen haben und diese Ausfälle kompensieren müssen. Das verlangt einen hohen Leistungseinsatz des Personals und geht nicht ohne Abstriche in der Qualität der pädagogischen Arbeit und Erwartungen.“

Vor dem Hintergrund der großen Problematik „war es nur möglich, die Öffnungszeiten der vier Kitas einheitlich für alle Einrichtungen unseres Verbunds festzulegen und nach hinten raus zu verkürzen“. Die Einrichtungen haben nicht mehr wie gewohnt bis 16:30 Uhr geöffnet, sondern nur noch bis 14:30 Uhr. Personal darf nicht mehr in den Gruppen wechseln und sich gegenseitig unterstützen. „Das ist das größte Problem mit dem wir zu kämpfen haben, denn Ausfälle von Mitarbeitenden können nicht mehr durch andere Kolleginnen und Kollegen kompensiert werden“, beschreibt Evers dann die Lösungsvorschläge.

Im Gegensatz zu einigen anderen Trägern, die flexible Modelle vorsehen, „können wir als Arbeitgeber einen eingeschränkten Regelbetrieb unter Einhaltung der uns auferlegten Verordnungen und Auflagen sowie in Verbindung mit den uns zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten nur dann aufrecht erhalten, wenn wir feste Zeitenmodelle anbieten.“ Aus pädagogischer Sicht sei es Verbund- und Kitaleitungen wichtig, „trotz der Einschränkungen möglichst wieder eine feste Struktur zu schaffen mit geregelten Bring- und Abholzeiten, die ein Stück Normalität in den KiTa-Alltag für das Kind zurückbringen.“

Diese „festen Strukturen“ entsprechen den Vorgaben des Landes, die ein Stundenreduzierung der bisher gebuchten Betreuungszeiten verlangen: Alle Angebote werden um jeweils zehn Stunden gekürzt auf 35, 25 und 15 Stunden. Alle vier Kitas öffnen einheitlich um 7.30 Uhr. Eine Betreuung (Ausnahme: mögliche Härtefälle) findet ebenfalls einheitlich bis 14.30 Uhr statt. Für die 35-Stunden-Gruppe von 7.30 bis 14.30 Uhr gibt es an fünf Tagen pro Woche ein Mittagessen. Die 25-Stunden-Gruppe wird an fünf Tagen von 7.30 bis 12.30 Uhr betreut. Das gleiche Zeitfenster gilt für die 15-Stunden-Gruppe an fünf Tagen, allerdings nur für jeweils drei Stunden. Dabei müssen die Eltern vorab verbindlich bis zu den Sommerferien festlegen, wann diese drei Stunden stattfinden sollen.

Christian Evers ist sicher, – „dass mit diesem Konzept nicht alle Bedarfe abgedeckt werden können“ -, man aber dennoch den größten Teil der Familien erreichen konnte. Neben dieser Regelung gibt es noch die Möglichkeit der Härtefallanträge auf Grund massiver sozialer Belastung bei der Verbundleitung zu stellen. Hier versuche man in Abstimmung zwischen Träger und dem Jugendamt eine Lösung zu finden. Bericht: Franz Greiwe; siehe auch mv-online.de

 

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