Weitere Details zur Friedhofsordnung in der Pfarrgemeinde

 „Jeder kann auf jedem Friedhof beerdigt werden“, stellte Pfarrer und Dechant Thomas Hüwe klar, bevor er auf der Informationsveranstaltung am Mittwochabend (18.10.2023) im Pfarrheim auf einige Punkte der neuen Friedhofsordnung näher einging. „Manche Leute wissen das gar nicht und haben noch ihren Zweitwohnsitz in Mesum, damit sie hier beerdigt werden können.“

In der Friedhofsordnung sind u. a. die Bestattungsarten geregelt: Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen sind zulässig, das Verstreuen von Asche Verstorbener und anonyme Gräber indes nicht. Pappsärge sind nicht erlaubt und Urnen sollen innerhalb von 20 Jahren biologisch abbaubar sein. Bei Rasenreihengräbern gibt es laut Friedhofsordnung „keine gärtnerische Gestaltungsmöglichkeit“, das heißt: „kein Tüdelüt aufs Grab.“ Geregelt ist auch, wie mit Ehrengrabstätten umzugehen ist. „Kriegsgräber  sind zu erhalten.“ Jede Grabstätte ist mit einem Denkmal oder einer Platte zu versehen, auf der mindestens der Nachname des Verstorbenen anzubringen ist. Werbung, etwa von Steinmetzen, habe auf den Gräbern nichts zu suchen. Neu ist das „Kunststoffverbot“: „Sind für Trauergebinde; Kränze und Gestecke Kunststoffe verwendet worden, hat der Nutzungsberechtigte für die Entsorgung selbst zu sorgen.“ Und neu ist auch, dass „Trauerfeiern oder Gedenkfeiern, die nicht aus Anlass einer Beisetzung stattfinden oder die durch einen anderen als einen Geistlichen oder offiziellen Vertreter der Religionsgemeinschaft geleitet werden, der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Kirchengemeinde bedürfen. Sie ist berechtigt, sich Reden und Texte dieser Veranstaltung vorlegen zu lassen. Politische Veranstaltungen dürfen nicht durchgeführt werden.“

In den Kirchen der Kirchengemeinde und der Alten Kirche Mesum können Trauerfeiern nur durch Geistliche oder einen vom Bischof beauftragten Laien und von der evangelischen Kirche aktuell für den Dienst in Wort und Sakrament beauftragten Personen gehalten werden. Das heißt: „keine Trauerredner und Trauerrednerinnen in der Kirche“.

„Kann man ein bepflanztes Grab in einen Rasengrab umwandeln?“, wollte eine Teilnehmerin wissen. „Im Moment ist das schwierig“, sagte der Pastor. Und was passiert mit der Fläche, wo die Leichenhalle auf dem Alten Friedhof in Mesum stand?“. Da sei man in der Planung, wolle aber nichts übers Knie brechen. Dort könne man doch Möglichkeiten für Urnenbestattungen schaffen, meinte eine Teilnehmerin. Das habe man im Blick, so Hüwe. Man wolle aber weg von den Rasenflächen. „Wir wollen Garten- oder Parkatmosphäre auf dem Friedhof, und keine Wiese.“ Und dass Fahrradfahren auf dem Friedhof nicht erlaubt ist, darauf wiesen mehrere Teilnehmer hin. „Es gibt ein Recht auf Totenruhe.“ Bericht: Eva Boolke; siehe auch mv-online.de

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