Neue Friedhofsordnung in der Pfarrgemeinde

Zum 1. Januar 2024 treten die neue Gebührenordnung und die Friedhofsordnung in der Katholischen Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer in Kraft.
Bei einer Informationsveranstaltung am Mittwochabend (18.10.2023) im Pfarrheim in Mesum informierte Pfarrer Thomas Hüwe für den Verwaltungsausschuss über wesentliche Änderungen und stand anschließend den Gemeindemitgliedern Rede und Antwort.
„Das Friedhofswesen ist keine kirchliche Aufgabe, sondern eine kommunale“, stellte Hüwe seinen Ausführungen voran. Dass es im Dekanat Rheine mit den drei Kommunen (Rheine, Neuenkirchen, Wettringen) keine kommunalen Friedhöfe gebe, sondern nur kirchliche sei außergewöhnlich. „Die Kommunen reißen sich nicht um diese Aufgabe, denn sie ist mit viel Aufwand, Kosten und Ärger verbunden“, so Hüwe, der auch Dechant im Dekanat Rheine ist.
Die Friedhöfe Elte, Mesum und Hauenhorst würden, was die Abrechnung angeht, getrennt betrachtet. „So hat man es uns 2012 bei der Fusion mit ins Buch geschrieben.“ Wichtig für den Haushalt: „Was wir an Gebühren einnehmen, muss für die Unterhaltung des jeweiligen Friedhofs ausreichen.“ Und das gestalte sich in Elte und Hauenhorst schwierig.
Dazu kommt, dass sich die Bestattungskultur verändert habe und der Trend zur Urnenbestattung und zu pflegeleichten Gräber gehe. Damit einher gehe eine Kostenverschiebung: „Ja, an einer Sargbestattung verdienen wir mehr als einer Urnenbestattung.“
Gebühren zu erhöhen, sei keine beliebte Aufgabe. Die Anpassung sei indes notwendig, weil es in den vergangenen Jahren trotz steigender Kosten keine Erhöhung gegeben habe. Ohnehin komme man um eine Neuregelung nicht herum, da man verpflichtet sei, die Gebühren nach Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW zu kalkulieren
Demnach müssen Kosten dort angesetzt werden, wo sie entstehen. Mit der Folge, dass, „einige Gebühren nach unten korrigiert werden, andere werden angehoben.“
Eine wichtige Änderung in der Friedhofsordnung ist, dass die Ruhezeit für Erdbestattungen und Urnen nun 25 Jahre statt wie bislang 30 Jahre beträgt. (Für den Ortsteil Hauenhorst beträgt die Ruhezeit bei Erdbestattungen 30 Jahre).
Bei Beendigung der Nutzungsrechte ist der Nutzungsberechtigte für die Räumung zuständig. Damit er seiner Pflicht auch nachkommt, wird nun eine „Grabräumungsgebühr“, eine Art Kaution, erhoben. Denn laut Hüwe gebe es wohl einige, die dieser Pflicht nicht nachkommen. „Und dann trägt die Allgemeinheit die Kosten.“
Grabstättengebühr, Nacherwerbs-/Verlängerungsgebühr, Bestattungsgebühr, Umbettungsgebühr, Nutzungsgebühr der Friedhofskapelle, Friedhofsunterhaltungsgebühr, Sonstige Benutzungsgebühren, Pflegegebühren –– sämtliche Posten wurden von der Zentralrendantur für die Gemeindeteile einzeln nach KAG bis auf die Kommastelle berechnet und am Mittwochabend präsentiert.
Dass Gebühren in den verschiedenen Gemeindeteilen sehr unterschiedlich ausfallen, habe auch mit der Größe der Friedhöfe und Anzahl der Bestattungen zu tun. Beispielsweise steigt die Friedhofsunterhaltungsgebühr steigt in Elte von 250 Euro auf 1033,49 Euro, in Hauenhorst von 390 auf 822,47 und in Mesum von 600 auf 666,99.
Gebühren für die Bestattung werden in der neuen Gebührenordnung als einzelner Posten aufgeführt. Das war vorher anders. Die Pflegegebühren steigen, dafür wird die Nutzung der Friedhofskapelle günstiger. Die Pflegegebühr für ein Rasendoppelgrab pro Beisetzung steigt in Mesum von 1000 Euro auf 1715,52 Euro, in Hauenhorst von 450 Euro auf 1345,14 Euro und in Elte von 600 auf 1546,42 Euro. Die Gebühren werden einmalig für die Zeit der Nutzung fällig.
Sämtliche Kosten einzeln zu betrachten, hätte den Rahmen der Veranstaltung gesprengt. Die neue Gebühren- und Friedhofsordnung werden deshalb zeitnah veröffentlicht, u.a. auf der Homepage der Gemeinde St. Johannes der Täufer. Bericht und Fotos: Eva Boolke; siehe auch mv-online.de

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