Große Herausforderungen bis zur langsamen Rückkehr in die Normalität

Mesum/Elte/Hauenhorst Der Krisenstab der Pfarrgemeinde St. Johannes der Täufer beobachtet regelmäßig den Stand, die Veränderungen und Neuregelungen im Umgang mit der Corona-Pandemie. Dabei wurde festgestellt, dass die Sorge über die Entwicklung auch weiterhin besteht und bestehen bleibt. Dennoch war es allen im Krisenstab ein Anliegen, dass die Gemeinde wieder ein Stück normales Gemeindeleben einüben kann. Dazu sei es allerdings notwendig, dass sich die einzelnen Gläubigen sowie alle gemeindeinternen Gruppen, Vereine, Verbände und alle Besucher der Gottesdienste und Gemeindezentren an die vorgegebenen Auflagen und Anordnungen halten.

Zu den Gottesdiensten ordnet der Krisenstab nunmehr neu: „Es ist wichtig, dass an allen Orten wieder Gottesdienste gefeiert werden können. Auf Grund der Vorgaben ist es jedoch an jedem Kirchort notwendig, eine maximale Zahl für die Kirchenbesucher festzulegen. Diese darf nicht überschritten werden. Als Maßstab gilt die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Meter in jede Richtung. Dadurch ergeben sich, auch unter Berücksichtigung anderer Bedingungen, folgende Zahlen für die Gottesdienstbesucher: In St. Ludgerus Elte 18 Personen, in St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst 30 Personen und in St. Johannes Baptist Mesum 55 Personen. Für die Besuche an den Sonntagen ist bis auf weiteres eine Registrierung durch eine vorherige Anmeldung im Pfarrbüro notwendig. Jeder kann sich in jedem Pfarrbüro anmelden. Die Sekretariate haben einen Zugriff auf alle Listen. Nicht angemeldete Gottesdienstbesucher müssen eventuell damit rechnen, dass sie nicht am Gottesdienst teilnehmen können. Leider ist diese Maßnahme unumgänglich.“

Für die Werktagsgottesdienste wird es eine Liste zur Registrierung in den Kirchen geben. Auch hier gilt die Einhaltung der maximalen Besucherzahlen. Damit vielen die Teilnahme am Gottesdienst ermöglicht werden kann, werden weiterhin Gottesdienste Online aus Hauenhorst unter www.johannes-der-taeufer-rheine.de übertragen. Allerdings werde es nicht mehr die täglichen Übertragungen geben. Aus diesem Grunde gibt es eine neue Gottesdienstordnung, bis die Übertragung aus Mesum am Sonntag um 11 Uhr durchgeführt werden kann.

Damit ergibt sich ab dem 15. August die folgende Gottesdienstordnung:

Samstag: 17.30 Uhr in Hauenhorst St. Mariä Heimsuchung (online)

Sonntag: 8 und 11 Uhr in Mesum St. Johannes Bapt. und 9.30 Uhr in Elte St. Ludgerus

Montag: 9 Uhr in Mesum St. Johannes Bapt.

Dienstag: 19 Uhr in Mesum St. Johannes Bapt.

Mittwoch: 9 Uhr in Elte St. Ludgerus

Donnerstag: 9 Uhr in Hauenhorst St. Mariä Heimsuchung (online)

Freitag: 17.30 Uhr in Hauenhorst St. Mariä Heimsuchung (online).

Für Auferstehungsämter, Trauungen, Taufen, etc. gelten ebenfalls die Personenbeschränkungen. Ab September können Taufen wieder in den einzelnen Kirchorten vorgenommen werden. Es tritt dabei wieder die Regelung in Kraft, dass jeder Kirchort ein Taufwochenende hat. Es können zurzeit maximal zwei Kinder zusammen getauft werden. Somit ergeben sich folgende Möglichkeiten, das Sakrament der Taufe zu empfangen: In Hauenhorst am ersten Wochenende im Monat samstags zwischen 14 und 16 Uhr und sonntags um 11 Uhr; in Elte am zweiten Wochenende samstags zwischen 14 und 16 Uhr und sonntags um 10.30 Uhr; in Mesum am dritten Wochenende samstags zwischen 14 und 16 Uhr und sonntags um 12.15 Uhr. Zu den Samstagszeiten entscheidet in der Regel der Erstanmelder die Uhrzeit zwischen 14 und 16 Uhr. Wenn eine Trauung angemeldet ist, kann die Taufe nur nach Absprache stattfinden.

Maximal zwei Messdiener werden auch in den Gottesdiensten wieder ihre Dienste übernehmen. Für die Seniorenmessdiener wird es Ende August eine Entscheidung geben. Diese wird den Seniorenmessdiener rechtzeitig mitgeteilt. Die Messdienergruppen können, so entschied der Krisenstab weiter, nach Absprache wieder mit ihrer regelmäßigen Arbeit beginnen, wenn sie die Vorschriften für die Nutzung der Gemeinderäume einhalten.

Für die Nutzung der Gemeinderäume oder anderer zur Gemeinde gehörigen Räumlichkeiten durch Gruppen, Vereine und Verbände hat der Krisenstab ebenfalls erweiterte Regelungen getroffen. Es war allen klar, dass diese Entscheidung allerdings Veränderungen in der Nutzung mit sich bringen werden. Die einzelnen Räumlichkeiten sind vermessen worden und sind an der Tür durch eine große Zahl, die die maximale Zahl der zulässigen Benutzer angibt, gekennzeichnet.

Durch diese wichtige Beschränkung könne es für die eine oder andere Gruppierung eine neue notwendige Raumzuteilung geben, so der Krisenstab. Daher seien Proben für Chöre und Musikgruppen zurzeit nur in einer begrenzten Personenzahl im Pfarrheim möglich. Für Gruppen in Gymnastik, Seniorengymnastik, Yoga und ähnlich sei es in besonderer Weise notwendig, ein Hygienekonzept zu entwerfen. Das gelte auch für Veranstaltungen mit Speisenverzehr wie Kaffeerunden.

Grundsätzlich müssen die Hygienekonzepte vor der Durchführung jeder Veranstaltung genehmigt sein. Dazu listet der Krisenstab notwendige Bedingungen auf: Handdesinfektion beim Betreten, Maskenpflicht auf den Fluren und öffentlichen Verkehrswegen, Einbahnstraßensystem beim Betreten und Verlassen, vorherige Registrierung der Anwesenden im Pfarrbüro, Mindestabstandsregelung, Einhaltung der maximalen Personenzahl und Durchlüftung am Ende der Veranstaltung für eine halbe Stunde. Das Hygienekonzept ist vorher dem Krisenstab und Pfarrer Hüwe für jede Veranstaltung vorzulegen.

Der Krisenstab betont, dass noch große Herausforderungen auf den Weg bis zur langsamen Rückkehr in die Normalität zu bewältigen sind. Diese seien nur zu meistern, wenn „wir nur uns alle an die Absprachen und Hinweise halten. Es ist unumgänglich, dass es die eine oder andere Missachtung geben wird. Daher sind alle aufgerufen, einander zu erinnern und notfalls zu ermahnen. Bei größeren Verstößen können die Ermahnung bzw. die Verwarnung auch Konsequenzen mit sich bringen.“

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