Corona-Krisenstab der Pfarrgemeinde beschließt weitere Lockerungen

Mesum/Elte/Hauenhorst Der Krisenstab der Pfarrgemeinde St. Johannes der Täufer beobachtet ständig die neuesten Entwicklungen zur Corona-Pandemie, um dann kurzfristig darauf zu reagieren. Auf seiner letzten Sitzung am 28. Mai 2020 konnte er mit Erleichterung festhalten, dass die ersten öffentlichen Gottesdienste gut besucht waren und die organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf Hygiene- und Abstandsregelung von den Teilnehmern angenommen wurden. Kleine Nachbesserungen, etwa beim Gang zur Kommunion und Verlassen der Kirche werden noch vorgenommen. Ob und ab wann ein weiterer öffentlicher Gottesdienst am Sonntag um 8.00 Uhr stattfinden kann, darüber wird auf der nächsten Sitzung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen entschieden. Aber auf jeden Fall gibt es weitere Lockerungen, die das Gemeindeleben erleichtern und für eine Belebung sorgen können.

So sind nun Beerdigungen mit größerer Anzahl von Teilnehmern erlaubt und vom Bistum durch eine entsprechende Mitteilung freigegeben. Der Beschluss für die Pfarrei sieht jetzt vor, dass eine Eucharistiefeier zur Beerdigung allerdings wegen der Größe nur in der Pfarrkirche in Mesum möglich ist. Wortgottesdienste in den Trauerhallen können nur unter Einhaltung der Abstandsregeln abgehalten werden. Dadurch ist dann auch nur eine begrenzte Teilnehmeranzahl zugelassen und die Teilnehmer dabei müssen wegen der Nachverfolgung registriert werden.

Eine Öffnung der Kleiderkammer Mesum ist unter sozialen Aspekten wieder möglich. Auch hier gilt als Voraussetzungen: Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen, Tragen von Nasen-Mundschutz für Mitarbeiterinnen und Kundschaft, Registrierung der Besucher und wegen der Größe der Räumlichkeiten darf immer nur ein Besucher eintreten.

Als sichtbare Schutzmaßnahme sollen Ständer für die Aufnahme von Desinfektionsmitteln für folgende Gebäude und Einrichtungen angeschafft werden: Dibo Hauenhorst, Pfarrheim Elte, Pfarrheim Mesum, Friedhof Schippbrock Hauenhorst, Waldfriedhof Mesum und KÖB Mesum. Alle werden dort als mobile Ständer aufgestellt.

Die Büchereien hatten Hygienekonzepte erarbeitet und dem Krisenstab zur Genehmigung vorgelegt. Danach kann der öffentliche Publikumsverkehr für alle Büchereien ab dem 15. Juni unter Einhaltung der Hygienekonzepte wieder beginnen. Für das Konzept der KÖB Elte wurde beschlossen, die Zahl der Besucher auf nur zwei Leser zu beschränken.

Sehr differenziert wurde die Nutzung und Wiedereröffnung des Mesumer Pfarrheimes betrachtet. Eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung wird hierzu nur erteilt, wenn es sich um eine sozial wichtige Gruppe handelt. Das trifft z.B. für die Selbsthilfegruppe des Kreuzbundes zu. Zwingende Voraussetzung für die Nutzung ist auch hier Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln einschließlich der intensiven Lüftung des Raumes nach jedem Treffen.

Für die Sozialeinrichtung „Offenes Ohr“ gelten bis zum 15. Juni zunächst die bereits getroffenen Vorgaben mit der telefonischen Beratung. Alternativ wird nun der Einrichtung angeboten, den Raum 1 im Mesumer Pfarrheim für persönliche Kontakte zu nutzen. Voraussetzung auch hier die Einhaltung aller Vorschriften.
Frühestens ab dem 15. Juni kann die Loslösegruppe der FBS die Räumlichkeiten im DiBo in Hauenhorst wieder nutzen.
Von dieser Regelung ist auch der Gitarrenkurs von Frau Weber betroffen, der im DiBo ab dem 15. Juni wieder die Räumlichkeiten mit allen Auflagen nutzen kann. Der 15. Juni ist auch ein wichtiger Stichtag für die Pfarrheime: Sie bleiben bis dahin geschlossen.

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